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Ein Fahrzeug zulassen |
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Das Fahrzeug ist ganz neu |
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Wenn Sie ein
neues Fahrzeug zulassen wollen, dann nehmen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle
mit: |
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Fahrzeugbrief |
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Personalausweis/Reisepass |
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Versicherungs-Doppelkarte |
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eventuell
EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (Nachweis der EG-Typgenehmigung, falls vorhanden) |
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Kaufvertrag |
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Falls Sie
jemanden mit der Zulassung beauftragen: Vollmacht nicht vergessen! Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung |
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Das Fahrzeug wechselt den Besitzer |
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Bei einem
Besitzer-Wechsel müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle mit folgenden
Unterlagen anrücken: |
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Fahrzeugbrief |
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Personalausweis/Reisepass |
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Versicherungs-Doppelkarte |
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Abmeldebescheinigung (falls Fahrzeug stillgelegt) |
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Kaufvertrag |
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Bescheinigungen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung |
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Kennzeichen |
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Falls Sie
jemanden mit der Zulassung beauftragen: Vollmacht nicht vergessen! Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung |
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Das Fahrzeug war stillgelegt |
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Sie wollen
ein stillgelegtes Fahrzeug wieder aktivieren. Dann brauchen Sie für die
Kfz-Zulassungsstelle Folgendes: |
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Fahrzeugbrief |
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Versicherungs-Doppelkarte |
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Personalausweis/Reisepass |
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Abmeldebescheinigung |
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Bescheinigungen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung |
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die alten
Kennzeichen (falls noch vorhanden) |
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Falls Sie
jemanden mit der Zulassung beauftragen: Vollmacht nicht vergessen! |
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Einen Oldtimer zulassen |
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Fahrzeug stammt aus dem Ausland |
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Aber zurück
zur Zulassung und den denkbaren Varianten: |
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Fall 1: Das
Auto war im Ausland schon in Betrieb, allerdings kürzer als drei Jahre. Es
stammt aus einem EU-Land, es liegt eine EG-Typgenehmigung vor. Für die
Zulassung brauchen Sie: |
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EG-Typgenehmigung |
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Nachweis
über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC – Certificate of Conformity) |
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Kaufvertrag |
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Personalausweis/Reisepass |
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Falls Sie
jemanden mit der Zulassung beauftragen: an die Vollmacht denken! |
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Fall 2: Für
das Fahrzeug liegt eine EG-Typgenehmigung vor, es war länger als drei Jahre
in einem EU-Land im Verkehr. Hier brauchen Sie für die Zulassung: |
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EG-Typgenehmigungsnachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (ist in
der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische
Bezeichnung COC – Certificate of Conformity) |
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Untersuchungsberichte der neu durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchung.
Für die Checks können Sie bequem vorab beim TÜV Service Center einen Termin
vereinbaren. |
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Kaufvertrag |
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Personalausweis/Reisepass |
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Falls Sie
jemanden mit der Zulassung beauftragen: an die Vollmacht denken! |
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Fall 3: Das
Fahrzeug war in einem Land außerhalb der EU zugelassen. Es liegt eine
EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung vor. Sie brauchen für die Zulassung: |
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EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache
abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC – Certificate of
Conformity) |
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Bescheinigungen über neu durchgeführte Haupt- und Abgasuntersuchung; egal,
wie alt das Gefährt ist. |
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Kaufvertrag |
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Personalausweis/Reisepass |
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Wenn Sie
jemanden mit der Zulassung beauftragen: Vollmacht nicht vergessen! |
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Ein
Gutachten über die Untersuchung nach Paragraph21 StVZO. (Dafür können Sie jederzeit bei Ihrem TÜV Service Center einen Termin vereinbaren.) |
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Eine
Bescheinigung über die neue Abgasuntersuchung. (Ebenfalls beim TÜV möglich.) |
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Kaufvertrag |
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Personausweis/Reisepass |
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Papiere über
vorhergehende Zulassung im Ausland |
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eventuell
Vollmacht für beauftragte Person |
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Fahrzeug fürs Ausland zulassen |