Ein Fahrzeug zulassen
 
 
   
Das Fahrzeug ist ganz neu

 
  Wenn Sie ein neues Fahrzeug zulassen wollen, dann nehmen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle mit:
 
    Fahrzeugbrief
 
    Personalausweis/Reisepass
 
    Versicherungs-Doppelkarte
 
    eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
(Nachweis der EG-Typgenehmigung, falls vorhanden)
 
    Kaufvertrag
 
    Falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen: Vollmacht
nicht vergessen! Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

 
   
Das Fahrzeug wechselt den Besitzer

 
  Bei einem Besitzer-Wechsel müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle mit folgenden Unterlagen anrücken:
 
    Fahrzeugbrief
 
    Personalausweis/Reisepass
 
    Versicherungs-Doppelkarte
 
    Abmeldebescheinigung (falls Fahrzeug stillgelegt)
 
    Kaufvertrag
 
    Bescheinigungen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung
 
    Kennzeichen
 
    Falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen: Vollmacht
nicht vergessen! Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

 
   
Das Fahrzeug war stillgelegt

 
  Sie wollen ein stillgelegtes Fahrzeug wieder aktivieren. Dann brauchen Sie für die Kfz-Zulassungsstelle Folgendes:
 
    Fahrzeugbrief
 
    Versicherungs-Doppelkarte
 
    Personalausweis/Reisepass
 
    Abmeldebescheinigung
 
    Bescheinigungen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung
 
    die alten Kennzeichen (falls noch vorhanden)
 
    Falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen: Vollmacht nicht vergessen!
 
  Achtung: War das Gefährt länger als 18 Monate (also endgültig) stillgelegt, dann müssen Sie ein Gutachten nach Paragraph 21 StVZO vorweisen. Das können Sie bei einem TÜV Service Center machen lassen. Sie bekommen dann bei der Kfz-Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein, einen neuen Fahrzeugbrief sowie neue Kennzeichen.
 
   
Einen Oldtimer zulassen

 
  Über die verschiedenen Möglichkeiten, einen Oldtimer in den Verkehr zu bringen und über die nötigen Formalien informieren Sie die Experten des TÜV Süddeutschland ausführlich im Infopoint Special Interest.
 
   
Fahrzeug stammt aus dem Ausland

 
  Das Gefährt, das Sie zulassen wollen, stammt aus dem Ausland. Da muss man im Großen und Ganzen vier Fälle unterscheiden. Abgesehen von der Zulassung gilt aber in jedem Fall: Wenn Sie ein Fahrzeug selbst importieren wollen, dann informieren Sie sich vorab über alle anfallenden Kosten. Nicht dass Sie das Schnäppchen im nachhinein teuer zu stehen kommt.
 
  Aber zurück zur Zulassung und den denkbaren Varianten:
 
  Fall 1: Das Auto war im Ausland schon in Betrieb, allerdings kürzer als drei Jahre. Es stammt aus einem EU-Land, es liegt eine EG-Typgenehmigung vor. Für die Zulassung brauchen Sie:
 
    EG-Typgenehmigung
 
    Nachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
(ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC – Certificate of Conformity)
 
    Kaufvertrag
 
    Personalausweis/Reisepass
 
    Falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen: an die Vollmacht denken!

 
  Fall 2: Für das Fahrzeug liegt eine EG-Typgenehmigung vor, es war länger als drei Jahre in einem EU-Land im Verkehr. Hier brauchen Sie für die Zulassung:
 
    EG-Typgenehmigungsnachweis über EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC – Certificate of Conformity)
 
    Untersuchungsberichte der neu durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchung. Für die Checks können Sie bequem vorab beim TÜV Service Center einen Termin vereinbaren.
 
    Kaufvertrag
 
    Personalausweis/Reisepass
 
    Falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen: an die Vollmacht denken!
 
  Fall 3: Das Fahrzeug war in einem Land außerhalb der EU zugelassen. Es liegt eine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung vor. Sie brauchen für die Zulassung:
 
    EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC – Certificate of Conformity)
 
    Bescheinigungen über neu durchgeführte Haupt- und Abgasuntersuchung; egal, wie alt das Gefährt ist.
 
    Kaufvertrag
 
    Personalausweis/Reisepass
 
    Wenn Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen: Vollmacht nicht vergessen!
 
  Fall 4: Das Fahrzeug war bereits im Ausland für den Verkehr zugelassen. Es existiert keine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung. Damit Sie das Auto oder Motorrad in Deutschland zulassen können, brauchen Sie:
 
    Ein Gutachten über die Untersuchung nach Paragraph21 StVZO.
(Dafür können Sie jederzeit bei Ihrem TÜV Service Center einen Termin vereinbaren.)
 
    Eine Bescheinigung über die neue Abgasuntersuchung.
(Ebenfalls beim TÜV möglich.)
 
    Kaufvertrag
 
    Personausweis/Reisepass
 
    Papiere über vorhergehende Zulassung im Ausland
 
    eventuell Vollmacht für beauftragte Person
 
   
Fahrzeug fürs Ausland zulassen

 
  Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland mitnehmen wollen, dann ist es am einfachsten, wenn Sie eines mit EG-Typgenehmigung/EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung haben. Diese Gefährte können ohne großen Zusatz-Aufwand im Ausland zugelassen werden.
 
  Ansonsten verlangen die Behörden in manchen Ländern Gutachten, dass die EG/ECE-Vorschriften eingehalten sind. ECE-Vorschriften sind ein Regelwerk der Vereinten Nationen, das in zahlreichen Ländern gilt. Exakte Auskünfte über die nötigen Unterlagen und Formalien bekommen Sie in der Regel bei den Botschaften der jeweiligen Länder.