Aufschlüsselung der Reifenbezeichnungen

Da Reifen ja auch einem gewissen Alterungsprozess unterliegen, sollte man sich keinen so genannten "Ladenhüter" andrehen lassen, auch wenn es ein paar Euro guenstiger ist, oder gerade das supergünstige Sonderangebot wahrnehmen, da der Reifen ein Auslaufmodell ist, und u.U. schon seit ewigen Zeiten im Laden vor sich hin hängt;
vom Reifen hängt einfach zu viel ab; und so ein Gummi verrät Dir mehr, als es auf den ersten Blick scheint: (äähh, ist doch alles längst bekannt) höre ich jetzt irgend jemand sagen; macht nix, überspring es einfach; vielleicht interessiert sich doch jemand dafür! Auf der Flanke ist das Herstellungsdatum sowie die Reifenkennzeichnung zu ersehen.
Nehmen wir z.B. mal

130/70-12 56 L


   130 ----- gibt die Reifenbreite in mm an
    70 ----- ist das Querschnittverhältnis in %
    12 ----- iss der Felgendurchmesser
    56 ----- Kennzahl für die Tragfähigkeit wobei 52=200 kg entspricht und bis einschl. 58 die Tragfähigkeit um jeweils 6 kg erhöht wird; unregelmäßig geht es weiter!
     L -----Kennung für die Geschwindigkeit.  J bis U entspricht also 100 bis 200 km/h, wobei O nicht vergeben ist, und H für 210 km/h steht.
    TL -----Tubeless/ bzw. TT -----Tubetype



Das Herstellungsdatum ist aus einer aus 3 Stellen bestehenden separaten Zahl hinter der DOT Kennzeichnung zu erkennen.
378 = 37 Kalenderwoche; 8= 98 (letzte Stelle des Herstellungsjahres)
 

 

R e i f e n f r e i g a b e
Im Zuge der Harmonisierung des EU-Rechtes gab das Bundesverkehrsministerium seinen Alleingang in Punkto Reifenbindung auf:
Es dürfen jetzt alle Reifen der in den Papieren angegebenen Größe aufgezogen werden; wobei lediglich eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung des Reifenherstellers benötigt wird.

 


 

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